Informationen zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU) 2025/40 (PPWR)
Produktverantwortung und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen haben für uns einen hohen Stellenwert. Daher möchten wir Sie informieren, dass ab dem 12.08.2026 Artikel 5 (4) der PPWR in Kraft getreten ist.
Die Grenzwerte von Artikel 5 (4) PPWR entsprechen den Werten der Vorgängerrichtlinie. Hierzu liegen uns keine abweichenden Meldungen unserer Lieferanten vor.
Die beigefügte Bestätigung stellt Ihnen alle aktuell verfügbaren und erforderlichen Informationen zur Verfügung.