Informationen zur EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU) 2025/40 (PPWR)

Produktverantwortung und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen haben für uns einen hohen Stellenwert. Daher möchten wir Sie informieren, dass ab dem 12.08.2026 Artikel 5 (4) der PPWR in Kraft getreten ist.

Die Grenzwerte von Artikel 5 (4) PPWR entsprechen den Werten der Vorgängerrichtlinie. Hierzu liegen uns keine abweichenden Meldungen unserer Lieferanten vor.

Die beigefügte Bestätigung stellt Ihnen alle aktuell verfügbaren und erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Download "Informationsschreiben PPWR" (.pdf) Download "Bestätigung der Einhaltung der Stoffbeschränkungen" (.pdf)